Informationen zum Datenschutz                                                             
Neunhofen, den 30.10. 2019   

Verantwortliche Stelle 



Silke Wachter

Auf dem Dohlenberg 1B

07806 Neunhofen



Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum sowie Bankverbindungen) beim Vertragsabschluss mit der Hundebetreuung Neunhofen durch den Inhaber Frau Silke Wachter. Dafür werden auch nur solche Daten erhoben, die für die Begründung und Durchführung des zwischen Ihnen und der Hundebetreuung Neunhofen durch den Vertragsabschluss zustande kommenden rechts geschäftsähnlichen Schuldverhältnisses erforderlich sind. Damit dürfen alle Daten erhoben werden, die zur Verfolgung der Vertragszwecke und für die Betreuung Ihres Hundes und eventuelle Notfälle (wie etwa Name, Anschrift, in der Regel auch das Geburtsdatum, ferner Bankverbindung, Bankleitzahl und Kontonummer, Impfausweis des Hundes, Angaben zur Hundehaftpflichtversicherung notwendig sind. Die Rechtsgrundlage Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. 

Ferner könnten Ihre Daten zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens Ihres Hundes an die Tierärzte Herrn vet. Doktor Handtusch und Herrn vet. Doktor Andre Müller übermittelt werden. Darüber werden Sie – außer in eilbedürftigen Notlagen- vorher per Anruf informiert. Auch hier werden Ihre Daten lediglich zum Zwecke der Kostendeckung für die tierärztliche Behandlung und zur Sicherstellung einer angemessenen medizinischen Versorgung Ihres Hundes genutzt. Diese Übermittlung erfolgt auf Basis Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1, lit. a) DSGVO.

Auch wir unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach steuerrechtlichen Vorschriften, so dass die Daten mindestens für diesen Zeitraum bei uns gespeichert bleiben, auch nach der Beendigung der schuldrechtlichen Verhältnisse.

Ohne diese Daten ist die kostenpflichtige Hundebetreuung bei der Hundebetreuung Neunhofen ausgeschlossen. 

Zweck der Verarbeitung

Der Zweck der Verbreitung dient daher ausschließlich der Verwaltung und der Verfolgung des Vertragszweckes und dem Wohle Ihres Hundes.

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen 

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO). 

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung). Dies ist allerdings nur unter Berücksichtigung etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen möglich.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen. 

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO). 

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In Thüringen ist die zuständige Aufsichtsbehörde:

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt




AGB

Inhaber: Silke Wachter                                              [email protected]
07806 Neustadt / OT Neunhofen                        hundebetreuung-neunhofen.jimdosite.com
Auf dem Dohlenberg 1b


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AGB – Vertragsbestimmungen zum Pensionsvertrag
1. Die Hundebetreuung Neunhofen verpflichtet sich, dem Hund nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und täglich auf dem eigenen, eingezäunten Privatgelände ausreichenden Freilauf zu gewähren. Eine Haftung für ein Entlaufen oder sonstiges Abhandenkommen sowie über ein Ableben des Hundes wird nicht übernommen. Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dies bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Pension befindlichen Hunde und andere auf dem Hof lebenden Tiere bzw. Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.


2. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Unterschrift, dass sich der in die Pension gegebene Hund in seinem Eigentum
befindet, bzw. dass er im Auftrag des Eigentümers handelt. Die Hundepension ist nicht verpflichtet die
Besitzverhältnisse zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Halters.


3. Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension ein Ansprechpartner für den Notfall bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter bzw. den Ansprechpartner auch tatsächlich zu jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.


4. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung seines Hundes in der Hundepension durch das Beratungsgespräch informiert. Besonderheiten bezüglich des Verhaltens, der Verpflegung, medizinischer Versorgung und im Umgang sind durch den Hundehalter bei Aufnahme des Hundes ausdrücklich und schriftlich anzugeben.


5. Eigenes Futter muss mitgebracht werden und wird ohne Aufpreis gefüttert.


6. Bei einer Tagesbetreuung wird dieser Vertrag nur einmal geschlossen und behält seine Gültigkeit bei allen folgenden Tagesaufenthalten Der Hundeeigentümer versichert, dass für seinen Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Er verpflichtet sich für jegliche durch seinen Hund entstandene Sach- und Personenschäden in vollem Umfang aufzukommen, welche durch seinen Hund während des Aufenthaltes in der Pension verursacht werden. Die Hundepension haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


7. Für mitgebrachte Gegenstände (z.B. Körbchen, Geschirre,…) deren Verlust oder Beschädigung wird keine Haftung übernommen.

8. Beim Auftreten eines akuten Notfalls behält die Hundepension sich vor alle notwendigen Maßnahmen sofort zu
ergreifen. Alle daraus resultierenden Kosten werden von Halter übernommen und bei Abholung in bar beglichen.


9. Für Krankheiten, die nach dem Aufenthalt in der Hundepension auftreten wird nicht gehaftet.





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10. Der Hundehalter versichert, dass sein in die Pension gegebener Hund über einen gültigen Impfschutz (Staupe / Hepatitis s.c. / Tollwut / Parvovirose / Leptospirose) verfügt. Dies ist durch den Impfpass zu belegen.

11. Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Für danach auftretende Folgen (Belegung der Hündin während der Pensionszeit) wird keine Haftung übernommen. Die damit im Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters.

12. Sollte eine Hündin während des Aufenthaltes läufig werden, hat der Halter die Mehrkosten (10,-€/Tag) zu tragen.

13. Sollte ein Hund am Anreisetag Anzeichen einer Erkrankung/ Parasitenbefall aufweisen, behält sich die Hundepension vor die Betreuung kurzfristig abzusagen.


14. Der Hund ist umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abzuholen, soweit keine weiteren Vereinbarungen über die Verlängerung getroffen wurden. Für den Fall, dass der Eigentümer den in die Pension gebrachten Hund nicht vereinbarungsgemäß nach einmaliger Abmahnung abholt erklärt er bereits bei Unterzeichnung des Pflegevertrages, dass er nach Ablauf von 10 Tagen die Hundepension bemächtigt den Hund anderweitig zu vermitteln oder in ein Tierheim ihrer Wahl zu verbringen. Alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Hundehalter.


15. Zahlungsbedingungen:
Bei Anreise des Hundes sind vom Halter der Pensionspreises in bar zu entrichten.


Stornier Bedingungen:
Der Rücktritt ist in Schriftform (Brief oder Email) zu erklären. Dem Hundehalter bleibt das Recht vorbehalten von der Reservierung bis 2 Wochen vor dem Aufnahmetermin kostenfrei zurückzutreten, danach ist die Pension berechtigt 50% des Rechnungsbetrages für den geplanten Aufenthalt zu berechnen. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung entspricht. Gerichtsstandort ist Gera.
Die Vertragsbestimmungen wurden gelesen und anerkannt. Diese gelten auch für weitere Aufenthalte, insofern sich beidseitig nichts geändert hat.




Mit Unterschrift des Vertrages werden AGB , Information zum Datenschutz , Informationsblatt , Vollmacht des Hundehalters und Preisliste anerkannt.